Schiedsrichterspesen
Schiedsrichter im TSV Bargteheide – das kann sich lohnen!
Befristet bis zum Ende der laufenden Spielsaison, können sich die Bargteheider Handballschiedsrichter für übernommene Auswärts-Schiedsrichteransetzungen auf ein paar Euro extra freuen.Die Spartenleitung hat sich entschlossen, jedem Schiedsrichter des TSV Bargteheide für seinen Auswärts-Einsatz noch einen Bonus zu den eigentlichen Spesen dazu zu zahlen.
Ein Schiedsrichtergespann erhält nun pro Kopf / Spiel einen Bonus von 10€. Ein Einzelschiedsichter erhält einen Bonus von 15€ pro Spiel von der Handballsparte ausgezahlt.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Auswärts-Schiedsrichteransetzungen auf Kreis- und Regionsebene, so genannte "Vereinsansetzungen" oder "namentliche Ansetzungen" des jeweiligen Handballverbandes (HG Lau/Sto bzw. Region Süd).
Im Heimspielbetrieb bekommen die Bargteheider Schiedsrichter /-gespanne weiterhin 15€ pro Spiel. In vielen anderen Vereinen gibt es für diese zu leitenden Spiele gar keine Entlohnung.
Die Handballsparte erhofft sich, so noch mehr Schiedsrichter zur Übernahme von Schiedsrichteransetzungen bewegen zu können und auch neue Schiedsrichter für den TSV Bargteheide zu gewinnen. Wer gerne schiedsrichtern möchte, kann sich dazu beim Schiedsrichterwart oder einem anderen Vorstandsmitglied melden. Wir würden uns alle freuen.
Hier die aktuellen Spielleitungsentschdigungen der HG Lauenburg Stormarn (Stand: Saison 18/19)
Spielklasse |
Spesensatz der HG |
SH-Liga Jugend | pro SR 25 € |
Regionsliga (Männer & mJA) | pro SR 25 € |
Regionsliga (Frauen & wJA) | 25 € |
Regionsliga (B- / C-Jugend) | 20 € |
Kreisliga Männer | pro SR 20€ |
Senioren HG-Ebene | 20 € |
Fahrtkosten 1) 2) 3) | 0,30 € pro KM |
- 1) Fahrtkosten 2. Klasse (Bahn, ÖPNV)
- 2) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges 0,30 € pro gefahrenen Kilometer für die kürzeste Entfernung zwischen Wohn- und Veranstaltungsort.
- 3) Die Anreise hat grundsätzlich gemeinsam zu erfolgen.Ausnahmen müssen beim Schiedsrichterwart der HGLau/Sto angefragt und bestätigt werden.
Für die steuerliche Behandlung aller Beträge ist der Zahlungsempfänger verantwortlich.